Bitcoin Steuern

Jun 3, 2022

Kryptowährungen gelten bereits lange als ein Schlupfloch, um sein Vermögen gewinnbringend anzulegen oder sie einfach als alternative Währung zu nutzen. Wer bei Bitcoin von Anfang an dabei war, der hat vom explodierenden Wertzuwachs innerhalb der letzten Jahre definitiv profitiert. Nur wie betrachtet der Fiskus Kryptowährungen? Anfangs hat sich das Finanzamt nicht sonderlich um Kryptowährungen geschert, sodass Gewinne mehr in eine Art Grauzone fielen. Doch hat sich dies mittlerweile geändert. Sofern Sie mit Kryptowährungen wie Bitcoin Gewinne erzielen, hält das Finanzamt unter Umständen die Hand auf und möchte ein Stück Ihres Kuchens abhaben.

Wie werden Kryptowährungen steuerlich betrachtet?

Da es sich bei Kryptowährungen um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt, werden Sie als Wertgegenstände betrachtet. Somit entfällt auch die Betrachtung von Kryptowährungen als Aktien, die anderen steuerlichen Vorgaben unterliegen würden. Sofern Sie beispielsweise Bitcoin verkaufen, wird dieser Verkauf vom Finanzamt genauso betrachtet, als hätten Sie einen Kunstgegenstand veräußert. Somit fallen Gewinne durch den Verkauf unter § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.

Doch wie es bei Steuern, Gewinnen und Abgaben so üblich ist, gibt es zur Versteuerung Ihrer Bitcoins auch Ausnahmen.

Die Haltedauer ist entscheidend

Ähnlich wie bei anderen Wertgegenständen, wie zum Beispiel Edelmetalle, ist für den Fiskus vornehmlich entscheidend, wie lange Sie eine Kryptowährung halten. Sofern Sie einfach nur ein paar Bitcoins, Ethereum, Doge oder sonstige Kryptowährungen kaufen und mindestens ein Jahr lang halten, fallen darauf keine Steuern an. Wie viel Gewinn Sie nach den 12 Monaten unter Umständen durch den Verkauf Ihrer Kryptos machen ist dann unerheblich. Um Steuern zu sparen ist es folglich lohnenswert, einfach nur Kryptowährungen zu halten und erst nach einem Jahr zu verkaufen oder zu tauschen. Der Tausch von Kryptowährungen innerhalb dieser Frist würde nämlich auch als ein Verkauf gewertet werden, bei dem Sie unter Umständen einen Gewinn erzielen.

Es gibt einen Freibetrag

Sowohl bei Geldanlagen als auch Wertgegenständen ist das Finanzamt ein wenig rücksichtsvoll mit der Festsetzung eines Freibetrags. Falls Sie vor Ablauf einer Haltedauer von 12 Monaten Kryptowährungen verkaufen, haben Sie einen Freibetrag von 600 Euro. Das bedeutet, dass wenn Sie Kryptos mit einem Gewinn von 500 Euro veräußern würden, Sie diesen Gewinn ohne steuerliche Abgaben behalten dürfen. Bedenken Sie jedoch, dass dieser Freibetrag sich auf das ganze Jahr bezieht und nicht auf einzelne Verkäufe von Bitcoin. Sobald Sie mehr als 600 Euro Gewinn durch den Verkauf von Kryptowährungen erzielen, unterliegt dieser Ihrem Einkommensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag sowie möglicherweise ebenfalls der Kirchensteuer. Der Gewinn beim Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen basiert auf der Differenz von Kaufpreis (Einkaufspreis) und dem Verkaufspreis.

Verrechnung von Verlusten

Beim Handel mit Kryptowährungen können Sie allerdings auch Verluste erzielen. Dies würde beispielsweise der Fall sein, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten dringend Kleingeld brauchen und für diesen Zweck Ihre Kryptowährungen verkaufen. Ähnlich wie ein Gewinn errechnet sich in Verlust aus der Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem letztlichen Verkaufspreis. Nehmen wir an, Sie hätten Bitcoin für 200 Euro gekauft und letztlich wieder für 150 Euro verkauft, hätten Sie einen Verlust von 50 Euro. Mit diesem Verlust können Sie wiederum Ihre Steuerlast reduzieren. Entweder verrechnen Sie den Verlust mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Wertgegenstände innerhalb eines Jahres oder Sie nehmen den Verlust in die kommenden Jahre mit, um ihn dort mit Gewinnen zu verrechnen.

Sonderfall Bitcoin Zinsen

Mit Kryptowährungen wird vieles außerhalb des bekannten Finanzsystems ermöglicht. Unter anderem ist es möglich, Kryptowährungen zu verleihen und dafür Zinsen zu erhalten. Das Prinzip entspricht der Vergabe eines Privatkredits, bei dem Sie ebenfalls Zinsen erwirtschaften würden. In diesem Fall werden Kryptowährungen wie Aktien und Wertpapiere betrachtet, sodass eine Kapitalertragsteuer anfällt. Sie erhalten zwar einen Freibetrag von 800 Euro, doch müssen Sie alle darüber hinaus erzielten Zinsgewinne versteuern. Der Steuersatz beträgt in diesem Fall pauschal 25 %, während ebenfalls die Haltedauer auf zehn Jahre verlängert wird. Sollten Sie innerhalb dieser zehn Jahre Bitcoin handeln, gilt ebenfalls wieder nur der Freibetrag von 600 Euro.

Müssen Miner ebenfalls auf Bitcoin Steuern zahlen?

Miner genossen lange den Vorteil, einfach nur nebenbei Ihren Rechner laufen zu lassen und nach Bitcoins zu schürfen. Miner sind heutzutage selten geworden, doch gibt es sie noch. Falls Sie dazugehören und sich mit dem Schürfen an einer Art Roulette online erfreuen, müssen Sie mittlerweile auch Ihre Gewinne aus dem Mining versteuern. Auch hier gibt es zwei wesentliche Unterschiede, je nachdem, wie aktiv Sie im Internet nach Bitcoins schürfen.

Gelegenheitsminer

Sofern Sie nur gelegentlich nach Bitcoin schürfen und dabei weniger als 256 Euro erwirtschaften, brauchen Sie Ihre Gewinne aus dem Mining nicht mit dem Finanzamt zu teilen. Sobald Sie diesen Betrag jedoch überschreiten, müssen Sie ihn bei Ihrer Steuererklärung als sonstige Einkünfte angeben. Ihr erwirtschafteter Betrag unterliegt in diesem Fall Ihrer Einkommensteuer.

Professionelle Miner

Als Profi-Miner haben Sie Ihren Mining-Rechner rund um die Uhr am Laufen, was vom Finanzamt als selbstständige Tätigkeit mit Gewinnabsicht betrachtet wird. Diese unterliegt wiederum auch der Gewerbesteuer, sodass Sie für Ihr Mining ein Gewerbe anmelden müssen. Somit fallen für Ihren Gewinn aus dem Mining nicht nur eine Gewerbesteuer, sondern auch die Einkommensteuer und unter Umständen sogar eine Umsatzsteuer an.

Finanzrichter hegen Zweifel

Als Schlupfloch für die Versteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf oder Handel von Kryptowährungen könnte der gehegte Zweifel von Richtern am Finanzgericht helfen. Noch sind sie sich nicht einig, ob der private Verkauf von Bitcoin wirklich versteuert werden muss. Falls das Finanzamt Ihnen Steuern für Ihre Bitcoins abziehen möchte, legen Sie gegen den Steuerbescheid Widerspruch ein und beantragen Sie beim Finanzgericht mit Hinweis auf ​​FG Nürnberg, Beschluss v. 8.4.2020, Az. 3 V 1239/19, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen.

Info: Dieser Artikel dient nicht als Rechtsberatung oder Anlageberatung!